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Allgemeine Mietbedingungen

Artikel 1: Reservierung und Preisgestaltung

Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung oder Vertragsunterzeichnung geltende Tarif. Die Preise sind in Dirham (MAD) oder in Euro (€) einschließlich aller Steuern angegeben. Jede spätere Änderung der Buchung (Dauer, Fahrzeugkategorie oder Optionen) kann zu einer Neubewertung des ursprünglichen Tarifs führen.

Artikel 2: Verspätung und Stornierung (Kulanzfrist)

Der Kunde ist verpflichtet, zur bei der Buchung vereinbarten Zeit zu erscheinen. Bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden ohne vorherige Benachrichtigung gilt die Buchung als storniert (No-Show). In diesem Fall behält sich Ouailcar das Recht vor, über das Fahrzeug zu verfügen und Stornogebühren gemäß den geltenden Bedingungen zu erheben.

Artikel 3: Fahrerbedingungen

Das Fahrzeug darf nur vom Hauptmieter oder von den auf dem Mietvertrag ordnungsgemäß genannten Zusatzfahrern gefahren werden. Jeder Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

Artikel 4: Dokumente und Garantie (Kaution)

Der Mieter muss die Originale seines Führerscheins und eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Zur Absicherung des Fahrzeugs ist die Hinterlegung einer Kaution zwingend erforderlich. Ouailcar akzeptiert diese Kaution per Kreditkarte oder in bar. Dieser Betrag dient zur Deckung möglicher Schäden, fehlendem Kraftstoff oder Nebenkosten.

Artikel 5: Zustand des Fahrzeugs und Ausstattung

Das Fahrzeug wird dem Mieter in gutem, fahrbereitem Zustand, sauber und vollgetankt übergeben, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist. Bei Abfahrt wird ein gemeinsames Übergabeprotokoll erstellt. Der Mieter muss jede nicht vermerkte Anomalie melden, bevor er die Station verlässt. Andernfalls gilt das Fahrzeug als vertragsgemäß und in einwandfreiem Karosserie- und Mechanikzustand.

Artikel 6: Pflichten und Nutzung

Der Mieter verpflichtet sich zu einer umsichtigen und normalen Nutzung des Fahrzeugs. Es ist strengstens untersagt: Gefährliche, brennbare oder illegale Güter zu transportieren; Ein anderes Fahrzeug zu schieben oder abzuschleppen; An Sportveranstaltungen oder Rallyes teilzunehmen; Unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu fahren, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen; Das marokkanische Staatsgebiet ohne eine offizielle schriftliche Genehmigung von Ouailcar zu verlassen.

Artikel 7: Wartung und Reparaturen

Der Mieter muss für die regelmäßige Wartung des Fahrzeugs sorgen (Überprüfung von Öl, Wasser und Reifendruck). Bei einer Panne oder einem Vorfall muss der Mieter Ouailcar umgehend informieren. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ouailcar dürfen keine mechanischen Reparaturen durchgeführt werden.

Artikel 8: Rückgabe des Fahrzeugs

Die Miete endet an dem im Vertrag festgelegten Datum und zur festgelegten Uhrzeit. Es wird eine Kulanzzeit von 2 Stunden gewährt. Danach wird ein zusätzlicher Tag berechnet. Das Fahrzeug muss im ursprünglichen Sauberkeitszustand zurückgegeben werden; andernfalls werden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

Artikel 9: Versicherungen und Haftung

Haftpflichtversicherung: Inklusive für Schäden an Dritten. Selbstbeteiligung: Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls oder Diebstahls haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung, deren Höhe je nach Fahrzeugkategorie festgelegt ist: 500 € für Kleinwagen, 1000 € für SUVs und 1500 € für Kompaktklassen (außer bei Buchung des Zen-Pakets). Ausschlüsse: Schäden an Reifen, Felgen, Glasbruch, falsches Tanken und Schlüsselverlust sind nicht abgedeckt, außer durch spezielle Optionen. Verlust des Versicherungsschutzes: Rücksichtsloses Fahren, Nichteinhaltung der Verkehrsregeln oder nicht fristgerechte Rückgabe des Unfallberichts innerhalb von 48 Stunden führen zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.

Artikel 10: Kraftstoff und AdBlue

Das Fahrzeug muss mit demselben Kraftstoffstand wie bei der Abholung zurückgegeben werden. Ist der Füllstand niedriger, muss der Mieter die Kosten für den fehlenden Kraftstoff zum aktuellen Tarif zuzüglich einer Servicegebühr für das Tanken bezahlen. Jede Falschbetankung (Diesel statt Benzin oder umgekehrt) führt zur vollen Haftung des Mieters für Reparatur- und Abschleppkosten, selbst im Rahmen des Zen-Pakets.

Artikel 11: Bußgelder und Verkehrsverstöße

Der Mieter ist allein verantwortlich für Bußgelder, Strafzettel und Protokolle, die ihm während der Mietzeit ausgestellt werden (Blitzer, Parken usw.). Ouailcar wird die Kontaktdaten des Mieters auf Anfrage an die zuständigen Behörden weiterleiten. Für jedes bearbeitete Bußgeld wird von Ouailcar eine Verwaltungsgebühr von 200 MAD in Rechnung gestellt.

Artikel 12: Mietverlängerung

Jede Verlängerung der Mietdauer erfordert die vorherige Zustimmung von Ouailcar, mindestens 24 Stunden vor Ablauf des laufenden Vertrages. Der Mieter muss persönlich in der Agentur erscheinen, um einen Vertragszusatz oder einen neuen Vertrag zu unterzeichnen und die Zahlung zu leisten. Ohne Zustimmung behält sich Ouailcar das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters überall dort zurückzuholen, wo es sich befindet.

Artikel 13: Diebstahl von persönlichen Gegenständen

Ouailcar lehnt jede Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen und persönlichen Effekten ab, die während oder nach der Mietzeit im Fahrzeug zurückgelassen oder vergessen wurden.

Artikel 14: Ausfall des Fahrzeugs

Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls oder einer unsachgemäßen Nutzung, die zu einem längeren Ausfall des Fahrzeugs wegen Reparaturen führt, behält sich Ouailcar das Recht vor, dem Mieter eine Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen, die auf dem Tagessatz der gemieteten Fahrzeugkategorie basiert.

BESCHREIBUNG DER OUAILCAR-SERVICEPAKETE

Pack BASIC

BASIC-Paket: Dieses Paket beinhaltet eine auf 200 km pro Tag begrenzte Kilometerleistung. Es umfasst die Standardversicherung (Diebstahl- und Kollisionsschutz), die der vollen Selbstbeteiligung unterliegt (500 € für Kleinwagen, 1000 € für SUVs, 1500 € für Kompaktwagen). Die Optionen Zusatzfahrer und Kindersitz sind nicht inbegriffen.

Pack ESSENTIEL

ESSENTIEL-Paket: Dieses Paket bietet unbegrenzte Kilometer und eine erweiterte Versicherung, die auch Glas- und Reifenschäden abdeckt. Die Selbstbeteiligung ist reduziert (300 € für Kleinwagen, 500 € für SUVs, 800 € für Kompaktwagen). Dieses Paket beinhaltet kostenlos einen Zusatzfahrer, einen Kindersitz und 24/7-Pannenhilfe.

Pack ZEN

ZEN-Paket: Dies ist der maximale Schutz mit unbegrenzten Kilometern und einer 'Vollkasko'-Versicherung mit 0 € Selbstbeteiligung. Der Mieter ist im Falle gedeckter Schäden vollständig von der finanziellen Haftung befreit. Dieses Paket beinhaltet außerdem den Zusatzfahrer, den Kindersitz und die 24/7-Pannenhilfe.

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